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Referendarausbildung und Praktikum

Referendariat

Referendarinnen und Referendare im Vorbereitungsdienst des Landes Niedersachsen mit dem Wahlbereich „Staats- und Verwaltungsrecht“ (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 a) NJAVO) können beim Verwaltungsgericht Lüneburg ihre Wahlstation absolvieren.

Bewerbungen mit einem kurzen Anschreiben an die Präsidentin des Verwaltungsgerichts sollten folgende Unterlagen bzw. Angaben enthalten:

- vollständige Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse

- tabellarischer Lebenslauf

- Kopie des Zeugnisses des Ersten Staatsexamens

- Aktenzeichen des Oberlandesgerichts

- gewünschter Ausbildungszeitraum

- ggf. Präferenzen für ein bestimmtes Rechtsgebiet

Referendarinnen und Referendare aus anderen Bundesländern sollten vorab klären, ob eine Ausbildung an einem Verwaltungsgericht in Niedersachsen nach der Ausbildungsordnung ihres Bundeslandes zulässig ist. Einer Bewerbung ist die Zustimmungserklärung der ausbildenden Behörde beizufügen (§ 27 Abs. 3 NJAVO).


Praktikum

Für Studierende in einem rechtswissenschaftlichen Studium sind Praktika möglich.

Praktische Studienzeiten, die in Niedersachsen Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung sind, können allerdings nur bei einem Amtsgericht, einer Verwaltungsbehörde oder einem Rechtsanwaltsbüro/einer Rechtsabteilung abgeleistet werden (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 NJAG). Das Verwaltungsgericht ist als Praktikumsstelle für die Pflichtpraktika nicht vorgesehen.

Bewerbungen mit einem kurzen Anschreiben an die Präsidentin des Verwaltungsgerichts sollten folgende Unterlagen bzw. Angaben enthalten:

- vollständige Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse

- tabellarischer Lebenslauf

- gewünschter Ausbildungszeitraum



Ansprechpartnerin für Ausbildungsangelegenheiten:

Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Katharina Padberg

vglg-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de

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