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Mündliche Verhandlung der gegen eine Lehrerin erhobenen Disziplinarklage


Am 17. April 2019 um 9:00 Uhr beginnt vor der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts im Sitzungssaal II die mündliche Verhandlung der gegen eine Lehrerin erhobenen Disziplinarklage. Für den Termin sind keine Zeugen geladen.

Zur Aufrechterhaltung eines störungsfreien Ablaufs der mündlichen Verhandlung hat der Vorsitzende der Kammer gem. § 176 Gerichtsverfassungsgesetz folgende Anordnungen getroffen:

1. Unter Berücksichtigung der bereits gegenüber der Pressestelle des Gerichts erfolgten Anmeldungen sind für die mündliche Verhandlung für Medienvertreter in den ersten beiden Stuhlreihen des Sitzungssaals zwölf von insgesamt 40 vorhandenen Plätzen reserviert und als solche gekennzeichnet.

Medienvertreter haben sich auf Verlangen des Pressesprechers des Gerichts durch ihren Presseausweis oder einen sonstigen geeigneten Nachweis zu legitimieren.

Medienvertreter, die keinen Platz im reservierten Bereich erhalten haben, können einen freien nicht für Medienvertreter reservierten Sitzplatz einnehmen. Sofern um 8.55 Uhr für Medienvertreter vorgesehene Plätze nicht besetzt wurden, können diese von sonstigen Zuhörern eingenommen werden. Medienvertreter und Zuhörer erhalten ab 8.40 Uhr Einlass in den Sitzungssaal. Jeder Sitzplatz wird an die Person vergeben, die ihn zuerst einnimmt.

Sind alle Sitzplätze vergeben, werden weitere Personen nicht mehr eingelassen. Verlassen Medienvertreter und sonstige Zuschauer während der mündlichen Verhandlung den Sitzungssaal, steht der freigewordene Sitzplatz für andere Medienvertreter oder Zuschauer zur Verfügung.

2. Während der Sitzung sind Ton-, Film- und Bildaufnahmen mit Ausnahme der nachfolgenden Regelungen untersagt (vgl. § 169 Abs. 1 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz).

Ton-, Film- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal sind zulässig ab dem Einlass in den Sitzungssaal bis zum Abschluss des Einzugs der Kammer.

Die Aufnahmen sind auf erste Aufforderung des Vorsitzenden oder des Pressesprechers des Gerichts sofort zu beenden. Danach haben Fotografen, Kameraleute, Tontechniker und andere unmittelbar mit den Aufnahmen befasste Personen den Saal zu verlassen oder einen Platz im Zuschauerraum einzunehmen, falls dort noch freie Plätze vorhanden sind.

Nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung und einer etwaigen Urteilsverkündung sind Ton-, Film- und Bildaufnahmen sowie Interviews mit Verfahrensbeteiligten oder sonstigen Personen im Sitzungssaal für einen Zeitraum von 20 Minuten gestattet.

Die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten sind vor und im Sitzungssaal zu wahren.

3. Telefonieren ist im Sitzungssaal nicht gestattet. Mobiltelefone sind im Sitzungssaal auszuschalten.

Jegliche andere Kommunikation mit Personen außerhalb des Gerichtssaals während der laufenden Sitzung durch technische Geräte – insbesondere per Internetverbindung – aus dem Sitzungssaal heraus ist nicht gestattet.

4. Tragbare Computer dürfen im Sitzungssaal von Medienvertretern im Offline-Betrieb verwendet werden, soweit es die räumlichen Verhältnisse zulassen.

Steckdosen werden nicht zur Verfügung gestellt.

Weitere Hinweise für die Medienvertreter:

Außerhalb des Sitzungssaals sind im Gerichtsgebäude Ton-, Film- und Bildaufnahmen wegen der räumlichen Verhältnisse und der Vielzahl von Personen, die sich dort aufhalten, nur in Absprache mit dem Pressesprecher des Gerichts gestattet.

Medienvertreter, die zu filmen oder fotografieren beabsichtigen und dies bisher der Pressestelle noch nicht mitgeteilt haben, werden gebeten, dies bis zum 12. April 2019 nachzuholen. Hierfür kann die E-Mail-Adresse der Pressestelle genutzt werden. Sofern eine Anmeldung bis dahin unterbleibt, können Film- und Bildaufnahmen im Gerichtsgebäude gegebenenfalls nicht ermöglicht werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.04.2019

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