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Verwaltungsgericht Lüneburg verhandelt am 27. April 2017 den Fall des Zirkusaffen „Robby“

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg verhandelt am 27. April 2017 über die Klage eines Zirkusbetreibers gegen die vom Landkreis Celle angeordnete Abgabe des Affen „Robby“ an eine für die Resozialisierung von Schimpansen spezialisierte Haltungseinrichtung (6 A 461/15).

Der Kläger ist Zirkusbetreiber und zugleich u.a. Eigentümer und Halter eines etwa 40-jährigen männlichen Schimpansen namens „Robby“. Dieser wurde in einem deutschen Zoo geboren, sehr früh von seinen Artgenossen getrennt und lebt seit seinem 3. Lebensjahr im Zirkusbetrieb des Klägers. Dort wird er allein in einem ca. 25 m² großen Zirkuswagen sowie einem angrenzenden Außengehege gehalten und überwiegend auch im Rahmen der Zirkusvorstellung zur Schau gestellt.

Mit Bescheid vom 30. September 2015 verfügte der Landkreis, dass „Robby“ in eine für die Resozialisierung von Schimpansen spezialisierte Haltungseinrichtung abzugeben ist und ordnete die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an. Dagegen hat der Kläger Klage erhoben und um Eilrechtschutz ersucht.

Mit Beschluss vom 3. Dezember 2015 hat die Kammer im Eilverfahren entschieden, dass „Robby" vorübergehend - bis zur Entscheidung der Klage in der Hauptsache - in dem Zirkus bleiben darf (Az.: 6 B 146/15, siehe dazu auch die Pressemitteilung des VG vom 4.12.2015).

Mit Beweisbeschluss vom 16. November 2016 veranlasste die Kammer die Einholung eines Gutachtens, in dem u.a. geklärt werden sollte, ob „Robby“ kastriert ist, unter einer Verhaltensstörung leidet und ob der Versuch einer Resozialisierung in einer speziellen Haltungseinrichtung unter Berücksichtigung des mittel- und langfristigen Wohlergehens des Schimpansen Aussicht auf Erfolg hat. Dieses Gutachten wurde unter dem 12. Februar 2017 erstellt.

In der mündlichen Verhandlung wird die Frage der Rechtmäßigkeit des streitgegenständlichen Bescheides vom 30. September 2015 unter Berücksichtigung des Gutachtens vom 12. Februar 2017 erörtert werden.

Die Verhandlung beginnt am 27. April 2017 um 10:15 Uhr im Saal II des Verwaltungsgerichts Lüneburg und ist öffentlich.

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