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Termin zur mündlichen Verhandlung der gegen eine Lehrerin erhobenen Disziplinarklage

Die für das Disziplinarrecht der Landesbeamten zuständige 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat den Termin zur mündlichen Verhandlung der gegen eine Lehrerin erhobenen Disziplinarklage auf den 28. Juni 2018 um 09:30 Uhr in Saal II bestimmt (Az. 10 A 6/17).

Die behördliche Klage ist auf eine Entfernung der Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis gerichtet. Aufgrund der mündlichen Verhandlung kann das Gericht durch Urteil eine Disziplinarmaßnahme aussprechen oder die Disziplinarklage abweisen.

Hinsichtlich des der Klage zugrundeliegenden Sachverhaltes wird auf die Pressemitteilung der hiesigen Pressestelle vom 27. Dezember 2017 Bezug genommen, die seit dem 3. Januar 2018 auch auf der Internetseite des Gerichts einsehbar ist.

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§ 34 Abs. 1 Niedersächsisches Disziplinargesetz (NDiszG) lautet:

Soll eine Zurückstufung, eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder eine Aberkennung des Ruhegehalts ausgesprochen werden, so ist Disziplinarklage zu erheben.


§ 6 Abs. 1 Satz 1 NDiszG lautet:

Disziplinarmaßnahmen gegen Beamtinnen und Beamte sind:

1. Verweis (§ 7),

2. Geldbuße (§ 8),

3. Kürzung der Dienstbezüge (§ 9),

4. Zurückstufung (§ 10) und

5. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (§ 11).









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