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Geschichte - kurz gefasst

Nachfolgestaat des Kurfürstentums Braunschweig-Lüneburg war das Königreich Hannover, das 1814 gegründet wurde. Im Königreich Hannover wurden auf Grundlage der Landdrostei-Ordnung vom 18. April 1823 zwischen den Ministerien und den Ämtern insgesamt sechs Mittelbehörden gegründet, die Landdrosteien. Die Landdrostei Lüneburg umfasste das Gebiet des historischen Fürstentums Lüneburg. 1866 nach der Schlacht bei Langensalza verlor das Königreich seine Unabhängigkeit und wurde zur preußischen Provinz Hannover.

Durch das preußische Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883, das in der Provinz Hannover am 1. Juli 1885 in Kraft getreten ist, blieben die Landdrostei-Bezirke „als Regierungsbezirke“ bestehen. Durch die Kreisordnung für die Provinz Hannover vom 6. Mai 1884 wurden zum 1. Juli 1885 die Landkreise neu gebildet. So wurde etwa aus der Stadt Lüneburg der Stadtkreis Lüneburg und aus dem Amt Lüneburg wurde der Landkreis Lüneburg.

Das preußische Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung von 1883 sah vor, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Entscheidung in Verwaltungsstreitverfahren) durch die Kreis- (Stadt-)Ausschüsse und die Bezirksausschüsse als Verwaltungsgerichte sowie durch das in Berlin bestehende Oberverwaltungsgericht ausgeübt wird. Zuständiges Verwaltungsgericht war nach dem Gesetz „im Zweifel der Bezirksausschuss“. Der Bezirksausschuss als Verwaltungsgericht bestand aus dem Regierungspräsidenten als Vorsitzenden und aus sechs (weiteren) Mitgliedern. Zwei dieser sechs weiteren Mitglieder wurden vom König auf Lebenszeit ernannt, die vier übrigen Mitglieder des Bezirksausschusses wurden aus den Einwohnern des Sprengels gewählt. Vertreter des Regierungspräsidenten war der „Verwaltungsgerichtsdirektor“. Der somit aus sieben Mitgliedern bestehende Bezirksausschuss war aber schon bei Anwesenheit von fünf Mitgliedern beschlussfähig.

Regierungspräsident in Lüneburg und damit Vorsitzender des Bezirksausschusses als Verwaltungsgericht war Hermann von Borries. Sein Vertreter und damit Verwaltungsgerichtsdirektor war Constantin Eggebrecht. Das weitere Lebenszeitmitglied war der Regierungsassessor Rohde. Vertreter waren die Herren Massow, Ellerts und von Bornstedt.

Die erste Sitzung des Bezirksausschusses Lüneburg begann nach den Gerichtsferien am 3. September 1885 um 9.30 Uhr. Bis Ende 1885 wurden in Lüneburg in vier Sitzungen 11 Urteile verkündet. Es handelte sich um Angelegenheiten „der Armen“ (Sozialhilfe), der Kreise, der Schulen sowie der Gewerbe-, Wege- und Wasserpolizei. Bereits am 27. April 1886 wurde das erste Urteil durch das Oberverwaltungsgericht in Berlin bestätigt. Der Rechtsstreit ging um die Beitragspflicht zu Wegeverbandslasten in der Provinz Hannover nach dem hannoverschen Wegegesetz von 1851. Das Urteil findet sich auf Seite 44 des 13. Bandes der Entscheidungen des (preußischen) „Königlichen Oberverwaltungsgerichts“.

Nach dem „Gesetz über die Anpassung der Landesverwaltung an die Grundsätze des Nationalsozialistischen Staates“ vom 15. Dezember 1933 erhielten die Bezirksausschüsse als Beschlussbehörden die Bezeichnung „Bezirksgerichte“.

Nach dem Kriege nahmen die Besatzungsmächte großen Einfluss auf die Wiedererrichtung einer unabhängigen Justiz. Mit Kontrollratsgesetz Nr. 46 wurde Preußen förmlich aufgelöst. Mit der Verordnung Nr. 55 der Militärregierung Deutschland verloren die Länder Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe zum 1. November 1946 ihre Selbständigkeit und wurden Teile eines neuen Landes, welches die Bezeichnung „Niedersachsen“ führt. Das Kontrollratsgesetz Nr. 36 vom 31. Oktober 1946 bestimmte, dass zur Entscheidung von Verwaltungssachen Verwaltungsgerichte in den einzelnen Zonen und in Berlin wieder errichtet werden. Die Militärregierung Deutschland nahm hierauf mit der Verordnung Nr. 165 vom 15. September 1948 Bezug und sah vor, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit in jedem Lande durch Landesverwaltungsgerichte und ein Oberverwaltungsgericht ausgeübt wird. Diese Verordnung ist gleichsam der Vorläufer der Verwaltungsgerichtsordnung von 1960, die Grundlage für das verwaltungsgerichtliche Verfahren bis heute ist.

Bereits mit Verordnung des Oberpräsidenten Kopf der damals noch bestehenden Provinz Hannover vom 17. August 1946 wurden Bezirksverwaltungsgerichte für die Regierungsbezirke Hannover, Hildesheim, Osnabrück, Lüneburg, Stade und Aurich zum 15. September 1946 gegründet. Die Verordnung bestimmte, dass die Bezirksverwaltungsgerichte und ihre Mitglieder nur dem Gesetz unterworfen sind und der Regierungspräsident nicht Mitglied des Verwaltungsgerichts sein darf. Damit wurden die Bezirksverwaltungsgerichte aus der Verwaltung ausgegliedert. Jedes Bezirksverwaltungsgericht war mit dem Präsidenten der Verwaltungsgerichte oder einem der zwei Vizepräsidenten, einem weiteren Richter und drei Laienbeisitzern besetzt. Eine Klage war innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Verfügung einzulegen. Die Verordnung sah vor, dass die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte endgültig sind. Eine Berufungsinstanz gab es damals noch nicht.

Am 23. September 1946 fand im Sitzungssaal des Staatsministeriums in Hannover eine Feier zur Wiedereröffnung der Verwaltungsgerichte im Lande Hannover statt. Es wurden Ansprachen gehalten vom Generalleutnant Macready für die britische Militärregierung, vom Minister des Inneren Dr. Pfad und vom Präsidenten der Verwaltungsgerichte Dr. Klinger. Im Rahmen der Feierstunde wurde auch Dr. Bruno Palfner als Verwaltungsgerichtsrat vereidigt, der am Verwaltungsgericht Lüneburg die Rechtsprechung in Verwaltungsrechtssachen wahrnahm. Er war damals 46 Jahre alt und zuvor Regierungsrat der Wasserstraßendirektion in Königsberg. Er versah fast drei Jahre lang allein die richterlichen Dienstgeschäfte in Lüneburg. Er bereitete monatlich bis zu zehn Sitzungen vor, um Wohnungs-, Mietpreis- und Flüchtlingssachen zu erledigen.

Mit Verordnung vom 28. März 1949 wurde das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg mit Wirkung vom 1. April 1949 einrichtet. Mit Verordnung vom 31. März 1949 wurden zum 1. Mai 1949 die Verwaltungsgerichte auf nur noch drei Landesverwaltungsgerichte verringert. Sie hatten ihren Sitz in Hannover, Braunschweig und Oldenburg. Es wurden aber auswärtige Kammern eingerichtet, und zwar in Osnabrück, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Aurich. Ab diesem Zeitpunkt war Lüneburg herabgestuft zum „Landesverwaltungsgericht Braunschweig, Auswärtige Kammern Lüneburg“.

Mit Nieders. Gesetz vom 12. März 1981 wurde in Niedersachsen neben Hannover, Braunschweig und Oldenburg ein viertes Verwaltungsgericht errichtet, und zwar in Stade. Die auswärtigen Kammern wurden neu verteilt, und die Kammern Lüneburg wurden dem Verwaltungsgericht in Stade zugeordnet. Lüneburg war dementsprechend das „Verwaltungsgericht Stade, Auswärtige Kammern Lüneburg“.

Mit Nieders. Gesetz vom 1. Februar 1993 wurden in Niedersachsen insgesamt sieben Gerichte geschaffen, und zwar in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Stade. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die Gebiete der Landkreise Celle, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Soltau-Fallingbostel (jetzt: Heidekreis) und Uelzen zum Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichtes Lüneburg gehören. Das Gesetz trat zum 1. Juli 1993 in Kraft, und seitdem ist das Verwaltungsgericht Lüneburg als selbständiges Gericht tätig.

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