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Versammlung von Rechtsextremen in Celle bleibt verboten

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Lüneburg ist die Versammlung von Rechtsextremen am 28. Oktober 2006 in Celle von der Stadtverwaltung Celle zu Recht verboten worden (Beschluss vom 26.10.2006 - Aktenz.: 3 B 38/06 -).

Für den 28. Oktober 2006 wurde ein Umzug in Celle angemeldet. Dieser soll nach den Angaben des Anmelders von 16:00 - 20:00 Uhr stattfinden, und es werden bis zu 200 Teilnehmer erwartet. Der Umzug soll unter dem Thema stehen: Gegen linke Gewalt und behördliche Repression. Die Stadt Celle verbot die Versammlung am 20. Oktober 2006, weil der Anmelder ein bundesweit agierender Rechtsextremist sei. Es sei mit Übergriffen zwischen Versammlungsteilnehmern, Autonomen, Gegendemonstranten und der Polizei zu rechnen. Zum Schutz der Versammlung und der Gegendemonstrationen seien 2.500 Polizeikräfte erforderlich, es könnten jedoch nur 800 Beamte gestellt werden.

Der Antragsteller hat bei Gericht vorläufigen Rechtsschutz beantragt, um die Durchführung des Umzuges zu ermöglichen. Das Gericht hat den Antrag abgelehnt. Es hat ausgeführt:

Der Antrag ist schon unzulässig, weil der Antragsteller gegen das Verbot keine Klage erhoben hat. Der Antrag ist auch unbegründet, weil das Verbot rechtmäßig ist. Bei Durchführung der angemeldeten Versammlung in Celle wäre die öffentliche Sicherheit unmittelbar und in erheblichem Maße gefährdet. Wegen der Unberechenbarkeit der Menge der Demonstranten, Autonomen und Gegendemonstranten muss ein Ausnahmezustand für das gesamte Stadtgebiet Celle befürchtet werden. Dies gilt deshalb, weil die Gefahr besteht, dass der Umzug durch Göttinger Versammlungsteilnehmer verstärkt wird. Am 28. Oktober soll nämlich nicht nur der Umzug in Celle stattfinden, vielmehr findet vorher schon eine Versammlung in Göttingen statt. Diese endet um 14:00 Uhr, der Umzug in Celle soll um 16:00 Uhr beginnen. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass sich Konfrontationen aus Göttingen in Celle fortsetzen. In Göttingen sind 6.000 Polizisten im Einsatz. In Celle sind zur Sicherung des Umzuges und der Gegendemonstrationen nach Polizeiangaben 2.500 Kräfte erforderlich. Diese stehen nicht zur Verfügung, vielmehr können hier lediglich 800 bis 900 Polizeibeamte eingesetzt werden. Auch nach Auskunft des Innenministeriums können nicht mehr Kräfte gestellt werden. Die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und die Unmöglichkeit der Sicherung durch genügend Polizeikräfte rechtfertigt das Verbot der Stadt Celle. Mildere Mittel zur Gefahrenabwehr sind nicht möglich. Eine Verschiebung des Versammlungstermines auf einen anderen Tag, an dem mehr Polizeikräfte verfügbar sind, hat der Versammlungsanmelder abgelehnt. Eine stationäre Kundgebung scheidet aus, weil dabei ebenfalls 2.500 Einsatzkräfte erforderlich sind, um die öffentliche Sicherheit gewährleisten zu können.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

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