Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht und das Verwaltungsgericht Lüneburg bieten die Möglichkeit rechtsverbindlicher elektronischer Kommunikation auf E-Mail-Basis an. Sie benötigen dafür lediglich einen Computer mit Internetzugang und eine qualifizierte Signatur zum "Unterschreiben" elektronischer Dokumente. Ihr qualifiziert signiertes Dokument übermitteln Sie als Dateianhang einer E-Mail an die E-Mail-Adresse des Gerichtsbriefkastens des Gerichts.
Die Adresse des elektronischen Gerichtsbriefkastens des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts lautet:
gbk.ovg@justiz.niedersachsen.de
Die Adresse des elektronischen Gerichtsbriefkastens des Verwaltungsgerichts Lüneburg lautet:
gbk.vg-lg@justiz.niedersachsen.de
Auch wenn die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr insgesamt einfach gehalten sind, müssen bestimmte Vorgaben beachtet werden, um eine reibungslose Kommunikation mit dem Gericht zu ermöglichen. Die näheren Einzelheiten dazu finden Sie in der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (ERVVOJust), die zum Download bereit steht.
Im Downloadbereich finden Sie zudem die öffentlichen Schlüssel des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts und des Verwaltunsgerichts Lüneburg. Der öffentliche Schlüssel ist erforderlich, sofern Sie per E-Mail verschlüsselt kommunizieren wollen. Eine Anleitung zum Import des öffentlichen Schlüssels finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.
Zur Verfügung gestellt wird Ihnen zudem ein Signaturprüfprogramm ("local verifier"), mit dessen Hilfe Sie die digitale Signatur gerichtlicher elektronischer Dokumente, die Sie erhalten, überprüfen können.
Als weiteren Service können Sie die Möglichkeit elektronischer Akteneinsicht und der Verfahrensstandabfrage über ein eigenes Internet-Portal nutzen. Dieses ist unter der Adresse https://www.erv.justiz.niedersachsen.de erreichbar.